Cyber Resilience Act: Grundlagen und Auswirkungen
Vom gehackten Smart-Home-System bis zur kompromittierten Unternehmenssoftware: Die digitale Welt wird zunehmend zur Angriffsfläche. Die Sicherheit von Produkten mit digitalen Elementen war bisher weitgehend ungeregelt. Genau hier setzt die Europäische Union mit einer wegweisenden Verordnung an: Dem Cyber Resilience Act.
Erstmals werden einheitliche Mindeststandards für die Sicherheit digitaler Produkte in der gesamten EU etabliert. Für Hersteller, Importeure und Händler bedeutet dies: Cybersicherheit wird zur rechtlichen Pflicht. In diesem Beitrag erfährst du, was der Cyber Resilience Act genau ist, wen sie betrifft und welche Anforderungen auf Unternehmen zukommen.
Was ist der Cyber Resilience Act?
Der Cyber Resilience Act (CRA) – auf Deutsch auch Cyberresilienz-Verordnung genannt – ist eine EU-Verordnung, die am 10. Dezember 2024 in Kraft getreten ist. Die offizielle Bezeichnung lautet „Verordnung (EU) 2024/2847 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen“.
Hauptziel des CRA
Das Hauptziel des CRA ist es, ein einheitliches Sicherheitsniveau für alle Produkte mit digitalen Elementen zu schaffen, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Die Verordnung verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz: Cybersicherheit soll nicht nachträglich aufgesetzt, sondern von Anfang an in den Entwicklungsprozess integriert werden – es gilt das Prinzip „Security by Design“.
Relevante Fristen des CRA
Der zeitliche Rahmen ist klar definiert: Obwohl die Verordnung bereits in Kraft getreten ist, gelten die meisten Verpflichtungen erst ab dem 11. Dezember 2027. Für bestimmte Berichtspflichten und Prozesse gelten kürzere Übergangsfristen. Diese Vorlaufzeit soll Unternehmen ermöglichen, ihre Produkte und Prozesse anzupassen. Genauere Infos findest du in unserem Beitrag über die bestehenden Fristen des CRA.
Geografischer Geltungsbereich des CRA
Der geografische Geltungsbereich umfasst den gesamten EU-Binnenmarkt. Das bedeutet: Auch Hersteller außerhalb der EU müssen die Anforderungen erfüllen, wenn sie ihre Produkte auf dem europäischen Markt anbieten möchten. Die Cyberresilienz-Verordnung schafft damit einheitliche Spielregeln für alle Marktteilnehmer.
Wer ist vom Cyber Resilience Act betroffen?
Die Cyber Resilience Act betrifft ein breites Spektrum von Akteuren entlang der gesamten Lieferkette:
Welche Produkte fallen in den Geltungsbereich des CRA?
Der CRA gilt für „Produkte mit digitalen Elementen“, die direkt oder indirekt mit einem Netzwerk oder einem Gerät verbunden werden können. Ein bewusst weit gefasster Begriff, der sowohl Hardware als auch Software umfasst. Dazu zählen:
Risikokategorien des CRA
Der CRA unterscheidet dabei zwischen drei Risikokategorien, die unterschiedliche Anforderungsniveaus mit sich bringen:
Produkte, die nicht unter den CRA fallen
Wichtig zu wissen: Es gibt Ausnahmen. Medizinprodukte, Kfz-Komponenten und Luftfahrtausrüstung unterliegen eigenen sektorspezifischen Regelungen und fallen nicht unter den CRA der EU. Auch Open-Source-Software, die nicht kommerziell vertrieben wird, ist von vielen Anforderungen ausgenommen.
Die wichtigsten Anforderungen des CRA
Die Cyber Resilience Act stellt umfassende Anforderungen an Hersteller und andere Wirtschaftsakteure. Die zentralen Pflichten umfassen:
Security by Design und by Default
Cybersicherheit muss bereits in der Entwicklungsphase integriert werden. Produkte müssen mit sicheren Standardkonfigurationen ausgeliefert werden und die Angriffsfläche minimieren.
Schwachstellenmanagement
Hersteller müssen ein System zur Identifikation und Behebung von Sicherheitslücken etablieren. Schwerwiegende Schwachstellen sind innerhalb von 24 Stunden an die ENISA zu melden. Sicherheitsupdates müssen rechtzeitig und kostenlos bereitgestellt werden.
Dokumentation und Transparenz
Erforderlich sind eine EU-Konformitätserklärung, technische Dokumentation sowie klare Nutzerinformationen über Sicherheitsmerkmale, Installation und die erwartete Produktlebensdauer.
CE-Kennzeichnung
Nach erfolgreicher Konformitätsbewertung – je nach Produktklasse durch Selbstbewertung oder durch benannte Stellen – wird die CE-Kennzeichnung angebracht.
Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung des CRA
Verstöße gegen den Cyber Resilience Act können empfindliche Folgen haben.
Der Cyber Resilience Act zusammengefasst
Der Cyber Resilience Act markiert einen Wendepunkt für die Cybersicherheit in Europa. Er schafft erstmals einheitliche, verbindliche Mindeststandards für alle Produkte mit digitalen Elementen auf dem EU-Markt. Damit wird Cybersicherheit von einer optionalen Zusatzfunktion zur rechtlichen Grundanforderung.
Die Übergangszeit mag auf den ersten Blick lang erscheinen, doch die Anpassung von Entwicklungsprozessen, die Implementierung von Schwachstellenmanagement-Systemen und die Erstellung der erforderlichen Dokumentation sind zeitaufwendige Projekte.
CRAVEN hilft dir dabei, die CRA-Anforderungen zu erfüllen und Cybersicherheit als einen Wettbewerbsvorteil zu etablieren.
Häufige Fragen zum Cyber Resilience Act
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